Platzordnung
Stand 15.12.2025
Anreise & Anmeldung
Bei Ihrer Ankunft bitten wir Sie, sich umgehend im Büro anzumelden, damit wir Ihnen Ihren Stellplatz oder Ihre Unterkunft zuweisen können. Sollte das Büro bei der Anreise geschlossen sein, muss hierfür die nächstmögliche Öffnungszeit genutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten können dem Aushang vor der Bürotür entnommen werden.
Die Preise können der aktuellen Preisliste, online oder im Büro, entnommen werden.
Minderjährige können nur in Begleitung Erwachsener oder mit einer schriftlichen Zustimmung des Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Wir erwarten, dass die Gasanlagen in den Fahrzeugen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Jeder Campinggast verpflichtet sich, alle behördlichen und sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung von Gasflaschen (Transport, Lagerung und Verwendung) zu beachten. Er stellt somit den Platzinhaber von allen evtl. Verpflichtungen, welche sich aus der Nichtbeachtung der Auflagen ergeben können, frei.
Weitere wichtige und aktuelle Informationen sind den Aushängen an der Anreisetafel zu entnehmen und Folge zu leisten.
Fahren, Parken & Abstellen von Fahrzeugen
Beim Beziehen des Stellplatzes bitte die Fahrzeuge gerade auf die dafür vorgesehene asphaltierte bzw. geschotterte Stellfläche abstellen. Hierbei müssen auch die jeweiligen Platzmarkierungen auf und an den Wegen beachtet werden. Ein Überschreiten dieser Begrenzungen sollte vermieden werden.
Fahrzeuge, die keinen Platz auf dem Stellplatz finden, können auf den Parkplätzen im Außenbereich abgestellt werden.
Auf dem Campingplatz gilt für das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art uneingeschränkt eine Schritt-Geschwindigkeit (5 km/h). Bei Nichteinhalten dieser Begrenzung behalten wir uns vor, ein Fahrverbot bzw. Platzverweis auszusprechen.
Platzruhe
Während der Mittagsruhe von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr darf der Campingplatz nur bei dringender Notwendigkeit befahren werden. Die Anreise von neuen Gästen darf auch während der Mittagspause erfolgen. Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist das Befahren des Campingplatzes nicht erlaubt. Während dieses Zeitraumes ist unsere Schranke für die Durchfahrt gesperrt. Die Fahrzeuge können auf den Parkplätzen im Außenbereich abgestellt werden.
Während dieser Ruhezeiten erwarten wir Rücksichtnahme und die Vermeidung von ruhestörendem Lärm. Tonträger jeglicher Art sind so zu betreiben, dass keine Lärmbelästigung für andere Campinggäste entsteht (Zeltlautstärke) und auch bei geselligem Beisammensein bitten wir, den Lautstärkepegel der Uhrzeit anzupassen.
Sanitäre Einrichtungen
Wir bitte um persönliche Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in unserem Sanitärgebäude. Die Einrichtungsgegenstände sollten pflegsam und rücksichtsvoll behandelt und die Duschen & WCs in einem sauberen Zustand verlassen werden.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benutzen.
Glasflaschen, Gläser und andere zerbrechliche Gegenstände sind im Sanitärgebäude sowie im Saunabereich verboten.
Waschmaschinen und Trockner sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen bitten wir um eine umgehende Information eines Mitarbeiters des Campingplatzes.
Das Entleeren der Chemietoilette ist ausschließlich in unserem Chemieraum gestattet, welcher sich an der Stirnseite des Sanitärhauses befindet.
Das Entsorgen von Müll jeglicher Art in den sanitären Anlagen ist nicht gestattet. Die Mülleimer stehen ausschließlich für den Hygienemüll zur Verfügung.
Die sanitären Einrichtungen werden täglich für eine gewisse Zeit zur Durchführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten geschlossen. In dieser Zeit können Duschen und WCs nicht benutzt werden.
Müllentsorgung
Wir bitten um sorgfältige Trennung des Mülls. Dieser kann in die hierfür bereitstehenden Müllsäcke, übersichtlich durch Schilder gekennzeichnet, wie folgt getrennt werden:
- Restmüll
- Papier
- Kunststoff
- Blechdosen
- Tetra-Pack
- Batterien
Bei uns entsorgt werden darf ausschließlich nur der hauseigene Müll!
Müll, der von außerhalb mit hergebracht wird, hat in unseren Müllcontainern nichts zu suchen!
Altglas geben Sie bitte in den Glascontainer.
Für Bio- und Grünabfälle steht unser Kompost zur Verfügung. Hier bitte keine Abfälle in Papier- oder Plastikbeutel entsorgen.
Bei der Entsorgung von Sondermüll jeglicher Art bitten wir um Rücksprache mit den Mitarbeiter*innen in unserem Büro.
Auf dem Campingplatz
In allen Gebäuden des Campingplatzes gilt Rauchverbot. Zigarettenreste sind in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen.
Unser Kinderspielplatz ist für alle Kinder frei zugänglich.
Für alle Sachbeschädigungen sowie Unfälle der Kinder haften die Eltern.
Das Anlegen offener Feuerstellen ist nicht erlaubt.
Es dürfen Grills jeglicher Art benutzt werden, Holzkohlengrills mit einem Funkenschutz. Das Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht erlaubt und das Beachten von nahestehenden Bäumen und Sträuchern setzten wir voraus. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr vollständig und dauerhaft abgelöscht werden.
Hunde dürfen sich auf dem Campingplatz ausschließlich in Begleitung ihres Halters und stets an der Leine auf dem Gelände bewegen. Ein unbeaufsichtigtes Umherlaufen ist nicht gestattet. Hundebesitzer sind verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Hunden ist der Zutritt zu den sanitären Anlagen untersagt.
Im Winter erfolgt das Schneeräumen ausschließlich auf den Hauptwegen des Campingplatzes. Die Zuwege zu den Stellplätzen müssen von den Gästen eigenständig durchgeführt werden.
Streichelzoo
Es ist nicht gestattet, die Tiere im Streichelzoo mit selbst mitgebrachtem Futter zu füttern. Geeignetes Tierfutter kann zu den Öffnungszeiten im Büro käuflich erworben werden.
Weiteres
Der Campingplatz ist erholungssuchenden Vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Campingplatz und Schaustellungen bedürfen der Genehmigung des Inhabers.
Den Anweisungen des Teams des Campingplatzes ist Folge zu leisten – insbesondere beim Abstellen von Kraftfahrzeugen, beim Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit.
Die Platzverwaltung ist berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung oder im Interesse der Gäste erforderlich sein sollte.
Die Benutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Haftung des Platzinhabers für Schäden, die dem Campinggast, den Mitbenutzers des Platzes sowie den Besuchern entstehen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen auch immer, ist ausgeschlossen. Es sei denn, diese beruhen auf grob fahrlässig oder vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen der Angestellten oder des Eigentümers des Campingplatzes.
Für Schäden an den Anlagen müssen wir Sie haftbar machen. Eltern haften für ihre Kinder.
Der Vermieter haftet nicht für:
- Verlust oder Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Sachen, einschließlich PKW
- Schäden, die durch Ausfall oder Störung von Stromversorgung entstehen
- Schäden und Verletzungen, die durch die Nutzung der sich auf dem Gelände des Campingplatzes Litzelau befindlichen Geräte und Anlagen entstehen
- Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte
Zuwiderhandlungen gegen einen oder mehrere Punkte dieser Platzordnung berechtigen zum sofortigen Platzverweis.